FAQ – häufig gestellte Fragen

Kann ich auch ohne Termin in die Sprechstunde kommen?

In besonders dringenden Notfällen, welche nicht im Krankenhaus behandelt werden müssen, aber keinen Aufschub dulden, helfen wir sofort. Wenn möglich, rufen sie aber immer vorher an, damit wir bereits telefonisch helfen können, das beste Vorgehen zu finden und unnötige Wege oder Zeitverlust zu vermeiden.

Warum bekomme ich keine Massage verordnet, obwohl mir die so gut tut?

In sehr vielen Fällen wirkt eine Massage z. B. bei Haltungsstörungen mit Muskelspannungsstörungen zwar kurzfristig mildernd auf die Schmerzen, löst aber das ursächliche Problem in keiner Weise oder verschlimmert sogar sehr häufig den Krankheitsverlauf durch eine Chronifizierung also „Verschleppung“ der Erkrankung.

Meistens ist eine kurzfristige, medikamentöse Unterstützung und Bewegungsübung heilend wirksam, wenn sie auch weniger komfortabel sind.

In anderen Fällen ist – je nach Verlauf – eine weitere Diagnostik notwendig, um wichtige noch unerkannte Ursachen von Beschwerden herausfinden zu können.

Bitte informieren sie sich ggf. gern in der Terminsprechstunde.

Warum kosten manche Beratungen/Untersuchungen/Therapien beim Arzt Geld, obwohl ich gesetzlich krankenversichert bin?

Wir haben dank der medizinischen Entwicklung sehr vielfältige Möglichkeiten, Diagnostik und Therapie zu betreiben,

Allein bei den Laboranalysen können je nach Ausführlichkeit Leistungen für vierstellige Eurosummen angefordert werden, um vielfältige aber (in bestimmter Konstellation) selten auftretende Erkrankungen auszuschließen.

Dies kann die Krankenkasse selbstverständlich nicht leisten, so dass wir für ein bezahlbares Gesundheitssystem nur Diagnostik und Therapie betreiben dürfen, welche der Risiko- oder Erkrankungssituation des Patienten angemessen ist. Hierfür gibt es Leitlinien und zum Teil Budgetierungen.

Selbstverständlich können wir mit unseren Möglichkeiten bei Diagnostik und Therapie dem Sicherheitsbedürfnis unserer Patienten nachkommen und beraten, weche Vorsorgeleistung oder welche Therapie durchaus sinnvoll ist, auch wenn sie nach den Richtlinien der Vergütung durch die Krankenkassen nicht gedeckt sind: Dies sind dann sogenannte „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGEL), welche wir anbieten, um  z.B. den Heilungsverlauf von Bindegewebserkrankungen (Tennisellenbogen, Fersensporn, Sehnenerkrankungen etc.) durch Anwendung von Lasertherapie, Taping etc  deutlich verbessern oder erleichtern zu können.

Informieren sie sich hierzu gerne in unserer Terminsprechstunde.

Nach welchen Regeln erfolgt eine private Abrechnung?
Medizinische Leistungen, welche privat abgerechnet werden müssen, werden nach der ärztlichen Gebührenordnung (GÖÄ) abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt üblicherweise über eine professionelle Institution, die privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS),  welche sich genau an der Gebührenordnung orientiert. Da in der GOÄ aber nicht alle ärztlichen Leistungen erfasst sind, werden sie auf manchen Rechnungen Leistungen finden, die sich in der Formulierung von der tatsächlich erbrachten Leistung unterscheidet, wobei die Summe des Betrages der erbrachten Leistung entspricht ( zB bei bestimmten Laborleistungen, Osteopatie und weitere).

Bei Rückfragen zu ihrer Rechnung sprechen sie uns gerne an.