Terminvereinbarung

Um die Wartezeiten so gering wie möglich zu halten, bitten wir grundsätzlich um Terminvereinbarung.
Dies ist auch über unsere Online-Terminvergabe möglich sein.
In lebensbedrohlichen Notfällen rufen sie immer sofort die 112.

Für wirklich dringende Behandlungen in der Praxis sind auch häufig Termine noch am aktuellen Tag möglich.
Bitte rufen Sie dazu früh morgens möglichst um 7 bis 8 Uhr an (02354/777480) und vereinbaren Sie einen Notfalltermin, damit wir die Möglichkeit finden, Sie noch am gleichen Tag bei akuten Beschwerden zu behandeln.

Bitte bedenken sie dann, dass zu diesen Notfallterminen keine länger bestehenden, zusätzliche Beschwerden ausführlich behandelt oder besprochen werden können.

Selbstverständlich werden akute Praxisnotfälle nach Bedarf sofort behandelt. Daher kann es leider bei Häufung von Notfallsituationen auch nach Terminvergabe zu Wartezeiten kommen.

Hausarztmodell

Für unsere Patienten, die am Hausarztmodell teilnehmen, haben wir zusätzlich zu allen Sprechzeiten noch die Spätsprechstunde eingerichtet. Sie bekommen hier Termine am Montag und Donnerstag bis 20 Uhr.

 

Besonders für folgende Praxisleistung sind aufgrund des höheren Zeit- oder Personalaufwandes grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich:

  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Langzeit-Blutdruck- und Langzeit-EKG-Messungen
  • Lungenfunktionsprüfungen
  • Ultraschalluntersuchungen
  • Kur-, Rehabilitations- oder Versicherungsanträge
  • Krankenkassenanfragen oder Gutachten
  • Reisemedizinische Beratungen und Reiseimpfungen
  • hoher Gesprächsbedarf (z.B. bei Depression oder Burn out)

Bitte nennen Sie diese Gründe bei der Terminvereinbarung, damit wir mehr Zeit für Sie einplanen können.

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, dann sagen Sie bitte im Interesse der übrigen Patienten rechtzeitig ab.

Beim ersten Besuch im Quartal denken Sie bitte an Ihre Versichertenkarte! Beachten Sie bitte, daß unsere Software nur noch die neue Versichertenkarte mit einem Buchstaben am Anfang der Versichertennummer akzeptiert (in der Regel mit Foto). Sollten Sie nicht über die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) verfügen, benötigen wir eine Bescheinigung Ihrer Krankenkasse, aus der die neue Versichertennummer ersichtlich ist. Ohne gültigen Versicherungsnachweis sind wir verpflichtet, die Behandlung privat zu liquidieren.

Wenn Sie ein WLAN-fähiges Endgerät haben, dürfen Sie während der Wartezeit gerne meinen Zugangspunkt nutzen.